Liebe Fußballfreunde,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat in der 8. Änderung der Corona-Verordnung neuen Regelungen für Sportanlagen erlassen die seit Mo. 11.05.20 gültig sind. Darin heißt es u.a.. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, …. ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig. Darüber hinaus gelten noch weitere strenge Vorgaben.
Der Südbadische Fußballverband (SBFV) wird bei einem außerordentlichen Verbandstag am Sa. 20.06.20 den Delegierten vorschlagen die Saison 2019/20 zum 30.06.20 zu beenden ohne dass noch Spiele bis dorthin ausgetragen werden, d.h. die Saison würde abgebrochen. Alle bisher ausgetragenen Spiele würden mit einer Quotientenregelung bewertet.. Es soll Aufsteiger – aber keine Absteiger geben. Eine Annahme dieses Vorschlags dürfte sehr wahrscheinlich sein. Die Saison 20/21 soll, wenn es die politischen Vorgaben und das Infektionsgeschehen zulassen, ab dem 01.09.20 beginnen.
Diese Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg bzw. die Vorschläge des SBFV gelten allgemein sowohl für Jugend-, Damen und Seniorenmannschaften.
Die Vorstandschaft wird darüber entscheiden wann und wie ein Trainingsbetrieb unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint und ggf. wieder gestartet wird. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Stadt Oppenau und wird dann entsprechend kommuniziert werden.
Bis zu einer Entscheidung bleiben die Fußballspielfelder des Sportgelände Haldenhof weiterhin geschlossen.
Sobald es neue Entwicklungen oder Entscheidungen gibt werden wir rechtzeitig informieren.
Die Vorstandschaft