Ab dem 17.11.2021 gilt die ALARMSTUFE des Landes Baden-Württemberg
Auch der Amateurfußball ist von Verschärfungen wieder betroffen!
Nicht-immunisierte Sportler müssen einen PCR-Test für den Trainings- sowie den Spielbetrieb im Freien vorweisen. In der Kabine gilt 2G.
Für Zuschauer gilt generell 2G, d.h. es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zuschauer Zutritt zu den Spielen auf dem Sportgelände Haldenhof.