Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich auf die gelten Regelungen auf Basis der CoronaVO Sport für Zuschauer hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass für den Zutritt zu Sportveranstaltungen ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) für alle Besucher erforderlich ist.
Aktuell (Stand 12.11.21) gilt die Warnstufe, d.h. für Sportveranstaltungen im Freien ist ein Schnelltest für nichtimmunisierte Personen ausreichend. Sollte die Alarmstufe ausgerufen werden ist ein PCR-Test für nichtimmunisierte Personen erforderlich. Es gelten die tagesaktuellen Vorgaben der CoronaVO Sport und u.a. Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche.
Wir bitten alle Besucher beim Betreten des Sportgelände Haldenhof den jeweiligen 3G-Nachweis am Kassenhäuschen unaufgefordert vorzuzeigen und um Verständnis für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.