Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 04.05.2020.
Darin steht unter anderem in § 4 Schließung von Einrichtungen
Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 10. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:
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5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
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Somit ist mindestens bis zum 10. Mai 2020 kein Trainingsbetrieb möglich.
Auch ist derzeit nicht absehbar ab wann das Fußballspielen auf dem Sportgelände Haldenhof und in welcher Form wieder möglich sein.