Maskenpflicht ab Samstag 24.10.20

Beim Betreten des Sportgelände Haldenhof ist ab Samstag, 24.10.20 ein
Mund‐Nasen‐Schutz zu tragen.

Aufgrund der aktuell sich zuspitzenden Situation was die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus angeht hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen beim Betreten des Sportgeländes Haldenhof das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben.

Mund-Nasen-Schutz

Dieser darf am Zuschauerplatz abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Wird der Zuschauerplatz verlassen (z.B. Gang zur Toilette oder in den Bewirtungsbereich) ist der Mund‐Nasen‐Schutz wieder zu tragen. Die Pflicht zum Tragen des Mund‐Nasen‐Schutzes besteht immer dann wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Die Vorstandschaft